Arbeitsschutz auf Baustellen: Welche Gefahren gibt es?

Verletzungen durch herumliegende Gegenstände, schwere Lasten oder defekte Werkzeuge führen zu Risiken auf der Baustelle. Hinzu kommen Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände, beim Arbeiten mit ätzenden Stoffen sind Verbrennungen möglich. Fahrzeuge wie Gabelstapler, die unachtsam über das Baugelände fahren, sind an vermeidbaren Unfällen beteiligt. Gefahren im Arbeitsbereich der Baustelle sind breit gefächert, sie werden auch auf kleinen Baustellen unterschätzt und können dadurch das Unfallrisiko begünstigen. 

Die Gesundheit des Baustellenarbeiters muss geschützt werden, damit die Arbeitskraft erhalten bleibt. Die Sicherheit der Mitarbeiter soll durch die Verordnungen, Vorschriften und Gesetze gewährleistet werden. Wichtig sind staatliche Kontrollen, damit die gesetzlichen Vorgaben von den Arbeitgebern und Bauherren mit Eigenleistungen in die Realität umgesetzt werden. Im aktuellen Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder in der Baustellenverordnung (BaustellV) gibt es Vorschriften für den Schutz der Beschäftigten am Baustellenplatz.

Die Gefährdungsbeurteilung als entscheidende Grundlage

Nach dem Erkennen der Gefährdung kann die Gefahr beseitigt werden. Witterungseinflüsse sind zum Beispiel eine Quelle der Gefahr, mit dem rechtzeitigen Abbruch der Arbeiten beispielsweise bei einem Orkantief werden betriebliche Risiken minimiert. Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament, wenn die Gefahrenlage nicht korrekt beurteilt wird, hat den Auswirkungen auf die Sicherheit des Baupersonals. Notwendige Schutzvorkehrungen müssen so rechtzeitig wie möglich getroffen werden. Mit der verkehrten Einschätzung geht wertvolle Zeit für die präventiven Maßnahmen verloren. Am häufigsten von Unfällen betroffen ist das Transport- und Verkehrsgewerbe, aber das Baugewerbe hat ebenfalls Stolperfallen. Betriebswege, die nicht freigeräumt werden, sind ein Ort, der zu Unfällen führen kann. Der Gesamtrahmen ist bei der Beurteilung der Gefahren zu berücksichtigen, kleinere Unachtsamkeiten können sich zu einer Gefahrenkette summieren. Sind betriebsfremde Subunternehmer auf der Baustelle, erhöht sich das Gefahrenpotential, wenn sie nicht rechtzeitig und angemessen eingewiesen werden. Hoch-, Tief- oder Straßenbau, mit der Art des Projektes macht sich das Gefahrenpotential bemerkbar. Arbeitnehmer auf den Baustellen müssen zusammen mit den Vorgesetzten darauf achten, dass die Vorgaben zur Unfallverhütung eingehalten werden.

Gruben oder Schächte auszuheben erhöht das Risiko

Mit dem Ausheben der Grube oder Schächte erhöht sich das Risiko, dass der Schacht vor der Fertigstellung einstürzt oder die Arbeiter in der Grube begraben werden. Herabstürzen von schlecht gesicherten Lasten eines Krans können die Gesundheit der Kollegen gefährden. Die Hebebühne oder die Leiter, die einen wackeligen Stand hat, kann zum Absturz eines Mitarbeiters führen. Das Arbeiten auf den Dächern der Hochhäuser oder den Gerüsten ist mit dem Risiko des Absturzes bei ungünstiger Witterung verbunden, wenn ein Kollege plötzlich ausrutscht und den Halt verliert.

Anfahren oder Einquetschen ist möglich

Erdbaumaschinen im Einsatz sind Quellen der Gefahr des Anfahrens oder des Einquetschens. Gefährlicher Werkzeuge wie etwa Sägen, die nicht sachgerecht bedient werden, führen zu schweren Verletzungen. Schimmel oder Feinstaub, der in großen Mengen auftritt, schädigt die Lunge. Munition im Boden, die bei Bauarbeiten entdeckt wird, verschärft die Gefahrenlage. Bei Abbrucharbeiten ist frei gesetzter Asbest eine zusätzliche Gefahr für die Bauarbeiter. Baustellenfahrzeuge, die rückwärtsfahren und durch den toten Winkel den Kollegen übersehen, gefährden die Gesundheit der Mitarbeiter auf der Baustelle. Die Elektrosicherheit der technischen Geräte muss beachtet werden, der Funkenflug kann zu Verletzungen führen.

Neben dem fließenden Verkehr zu arbeiten

Die Baustelle bedeutet ein erhöhtes Risiko für die Arbeiter durch vermehrte Gefahrenquellen, befindet sich die Baustelle neben einer belebten Straße, steigt das Risiko weiter an. Unbedachte Lenkbewegungen der Autofahrer bedrohen die Bauarbeiter, hohe Geschwindigkeiten der Raser belasten den Arbeitsplatz auf dem Straßenbau. Ein zusätzlicher Sicherheitsabstand ist wichtig, um das Risiko zu reduzieren. Technischen Regeln für Arbeitsstätten in diesem Bereich weisen den Weg zu mehr Sicherheit. Im Grenzbereich zum Straßenverkehr auf der Baustelle zu arbeiten ist ein Risikogebiet, das durch den notwendigen Abstand zum Straßenverkehr und durch Nachtbaustellen verringert wird. Mit dem richtigen Verhalten auf einer solchen gefährlichen Baustelle und der Schutzkleidung im Straßenbau leisten die Arbeitgeber und die Bauarbeiter einen wichtigen Beitrag zum Eigenschutz. Vor Unfällen oder Gesundheitsgefährdungen müssen die Bauarbeiter geschützt werden, das schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor.

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Auf Baustellen kann ohne die persönliche Schutzausrüstung und eine Einweisung in die Gefahrenvermeidung nicht gearbeitet werden. Der Helm ist unverzichtbar, um den empfindlichen Kopf zu schützen. Sicherheitsfachkräfte/-koordinatoren sind die Visitenkarte jeder Baustelle, sie sorgen für reibungslosen Abläufe und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) werden die Details besprochen, kein Bauarbeiter darf aus städtischen Gründen oder aus Leichtsinnigkeit auf die Schutzausrüstung verzichten. Arbeitsbedingte Gesundheits- und Unfallgefahren lassen sich durch die passende Schutzbekleidung und das angemessene Verhalten auf der Baustelle deutlich reduzieren. Die Überprüfung und Instandhaltung der technischen Geräte trägt zu Arbeitssicherheit auf dem Baustellenarbeitsplatz bei. Anforderungen des Arbeitsschutzes können nicht bei Bedarf beachtet, sondern müssen ständig eingehalten werden, auch wenn das Einweisen der Subunternehmer sie einen Zeitverlust im Projektablauf bedeuten kann.


Verantwortlich für diesen Artikel ist der Autor Andreas Baumann.


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