Diese Baubeschreibung definiert den Leistungsumfang für die Planung, Lieferung und Montage eines Blockhauses in Holzbauweise.
👉 Maßgeblich ist stets der individuell vereinbarte Bauvertrag sowie die projektspezifische Planung.
Im Leistungsumfang enthalten:
👉 Die Gebäudehülle wird montagefertig erstellt und schützt das Bauwerk dauerhaft vor Witterungseinflüssen.
Der Innenausbau ist nicht vollständig Bestandteil der Standardleistung, sofern nicht anders vereinbart.
Mögliche Ausbaustufen:
Der Innenausbau ist nicht einheitlich definiert:
👉 möglich ist:
oder
oder
Nicht im Standard-Leistungsumfang enthalten:
👉 Diese Gewerke werden separat geplant und ausgeführt.
Eigenleistungen sind nach Vereinbarung möglich.
👉 Der Bauherr übernimmt dabei Arbeiten wie z. B.:
👉 Sie entscheiden selbst, wie viel Eigenleistung oder Ausbau Sie übernehmen möchten.
Eigenleistungen erfolgen auf eigene Verantwortung des Bauherrn.
👉 Der Bauherr ist verantwortlich für:
👉 Eine Haftung für Schäden, die durch Eigenleistungen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
„Schlüsselfertig“ bezeichnet im Blockhausbau die fertig montierte luftdichte Gebäudehülle inklusive Fenster und Türen sowie fertiggestelltem Dach und Fassade (ohne Endanstrich).
Der Innenausbau sowie die Haustechnik sind nicht Bestandteil, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.
Im Blockhausbau steht „schlüsselfertig“ für die Lieferung und Montage sämtlicher Holzbauteile der Außenhülle, einschließlich Fenster und Außentüren, auf Oberkante Bodenplatte oder Kellerdecke. Dach und Fassade werden fertiggestellt, jedoch ohne abschließenden Anstrich. Der Innenausbau wird, abhängig von der gewählten Ausstattungsvariante, vom Bauherrn teilweise oder vollständig übernommen. Die Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro) ist nicht im Leistungsumfang enthalten und wird separat ausgeführt.
Damit Sie volle Transparenz haben:
👉 Sie entscheiden selbst, wie viel Eigenleistung oder Ausbau Sie übernehmen möchten.
Viele Bauherren verwechseln diese Begriffe – deshalb erklären wir es klar:
Schlüsselfertig = fertige Gebäudehülle + flexibler Innenausbau
Bezugsfertig = Haus ist komplett fertig und sofort bewohnbar
👉 Hier wird bewusst transparent die Unterschiede dargestellt, damit Sie genau wissen, was Sie bekommen.
Die Begriffe „schlüsselfertig“ und „bezugsfertig“ sind im Bauwesen nicht einheitlich gesetzlich definiert.
👉 Maßgeblich ist ausschließlich die vertraglich vereinbarte Baubeschreibung.
Im Hausbau gibt es keine einheitlichen Standards für diese Begriffe.
👉 Deshalb setzen wir auf:
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Das Original.
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